Kindersprechstunde
In dieser speziellen Sprechstunde (Sehschule) erfolgt die Vorsorge, Diagnostik und Therapie von:
- Schielerkrankungen (Strabismus)
- Sehschwächen (Amblyopie)
- Augenzittern (Nystagmus)
- Störungen des ein- u. beidäugigen Sehens
- Augenbewegungsstörungen
Termine nach Vereinbarung
Montag 07:30 – 11:30 u. 14:00 – 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 11:30 u. 14:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 11:30 u. 14:00 – 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 11:30 Uhr
Freitag 07:30 – 10:30 Uhr
Anschrift
Dres. med. Kienhöfer
Stuttgarter Str. 1
73054 Eislingen, Fils
Kontakt
Telefon: 07161 815036
Mail Kontakt: info@praxis-kienhoefer.de
Mail Kontaktlinsen: kontaktlinsen@praxis-kienhoefer.de
Unsere Orthoptistin Frau Kurz untersucht und behandelt in der Sehschule speziell Säuglinge und Kinder, aber auch Jugendliche und Erwachsene.
Angeborene Augenerkrankungen erfordern oft eine über Jahre laufende Therapie. Bleibt in den ersten 10 Lebensjahren eine Schwachsichtigkeit (Amblyopie) unerkannt, kann hieraus eine lebenslange Sehminderung resultieren. Verschiedenste Erkrankungen können dazu führen, dass keine seitengleiche scharfe Abbildung in beiden Augen erfolgt. Häufigster Grund für das Entstehen einer sog. Amblyopie ist das Schielen, das mitunter so gering ausgeprägt sein kann, dass es mit „bloßem Auge“ nicht zu entdecken ist. Ziel ist es durch Vorsorge, Früherkennung und moderne Therapiemethoden bleibende Sehschwächen zu vermeiden.
Augenvorsorgeuntersuchungen bei Kindern
Eine besondere Rolle spielen bei uns die Kleinsten. Statistisch gesehen findet sich bei jedem 20. Kind, also gar nicht so selten, eine einseitige Sehschwäche.
Bei frühzeitiger Entdeckung im Kindesalter können weit über 90% dieser Sehschwächen erfolgreich behandelt werden, sodass diese Kinder später im Erwachsenenalter auf beiden Augen eine normale Sehschärfe haben. Des Weiteren kann der Augenarzt bei einer Vorsorgeuntersuchung organische Fehler des kindlichen Auges, wie z.B. angeborener grauer Star rechtzeitig erkennen und eine Behandlung einleiten. Deswegen empfehlen Orthoptistinnen und Augenärzte eine orthoptische und augenärztliche Untersuchung nach Dringlichkeit gestaffelt:
- sofort: bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen, wie z.B. Augenzittern, Schielen, Hornhauttrübungen, grau-weißlichen Pupillen, großen lichtscheuen Augen, Lidveränderungen, besonders Hängelider, die die Pupille verdecken oder falls Sie sich nicht sicher sind.
- mit 6 bis 12 Monaten: bei erhöhtem Risiko für Schielen oder für Fehlsichtigkeiten (optische Brechkraftfehler) oder für erbliche Augenerkrankungen. Das liegt z.B. vor bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwisterkinder oder Kinder von Schielern oder stark Fehlsichtigen (besonders Weitsichtigen), sowie bei Kinder aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen.
- mit 31 bis 42 Monaten: alle, auch unauffällige Kinder zur frühzeitigen Entdeckung eines kleinwinkligen, kosmetisch unauffälligen Schielens oder von optischen Brechkraftfehlern.
Welche Risiken für eine Sehschwäche bestehen dennoch?
Kinder können kurzfristig aufgrund der hohen Beweglichkeit der Augen-
linse durch den inneren Augenmuskel (Akkommodation) sehr große
Fehlsichtigkeiten ausgleichen und dadurch beim Sehtest unauffällig sein.
Eine höhere Weitsichtigkeit oder verdeckte Organfehler können bei
enger Pupille unentdeckt bleiben. Dies sind Risikofaktoren, die
längerfristig zu Anstrengungsbeschwerden und auch zu dauerhafter
Sehschwäche führen können.
Wir empfehlen Ihnen deswegen noch eine Untersuchung auf verdeckte
Organfehler und Sehschwächerisiken, bei der die inneren Augenmuskeln
durch die Gabe von Augentropfen vorrübergehend medikamentös außer
Kraft gesetzt werden (Zykloplegie). Erst damit können die restlichen
Risiken mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen werden.
Verschaffen Sie sich Sicherheit, dass mit den Augen Ihres Kindes alles in
Ordnung ist. Verhindern Sie eine lebenslange Sehschwäche.
Wer trägt die Kosten?
Im Gegensatz zu den Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt gehören die Vorsorgeuntersuchungen der Augen Ihres Kindes bei Orthoptis-
tin und Augenarzt nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
Als Eltern bezahlen Sie dafür privat ein maßvolles Honorar an den Augenarzt, falls Sie diese Untersuchung für Ihr Kind wünschen. Ergeben die
Vorsorgeuntersuchungen einen krankhaften Befund, werden alle weiteren Untersuchungen und die Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.Haben Sie weitere Fragen? Wir beantworten sie gerne!